3.5.2.3 Themensteller/in
Themensteller/in (und Erstprüfer/in) gemäß § 18 Abs. 9 Satz 2 LPO II ist die zuständige Seminarlehrkraft. Die Hilfe der Seminarlehrkraft geht über die Beratung bei der Vorbereitung der schriftlichen Hausarbeit und bei der Beschaffung der notwendigen Hilfsmittel nicht hinaus (vgl. § 10 Abs. 3 ZALR).