2.3.2.5 Seminartage

Anzahl

Gemäß § 18 Abs. 6 ZALR werden im zweiten Ausbildungsjahr zehn Seminartage in der Regel in Form von mehrtägigen Veranstaltungen abgehalten. Diese werden in der Regel am Montag und Dienstag eingeplant, damit an den Einsatzschulen möglichst wenig Unterricht ausfällt. Andere Terminierungen im Einzelfall teilt die Seminarschule den Einsatzschulen rechtzeitig mit.

Für die Durchführung der Prüfungen laut LPO II wird ein zusätzlicher Seminartag genehmigt. Dieser ist so einzuplanen, dass lediglich Kosten für eine weitere Übernachtung entstehen; zusätzlich anfallende Fahrtkosten können nicht erstattet werden.

Reisekosten

Die Erstattung der den Studienreferendaren anlässlich ihrer Teilnahme an diesen Seminarveranstaltungen entstehenden Auslagen erfolgt gemäß KMBek vom 18. Juli 1977 über Reisekostenvergütung, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung im Rahmen der beamtenrechtlichen Ausbildung in der jeweils gültigen Fassung.

Berichte der Studienreferendare

Kurze Berichte der Studienreferendare an die Seminarschule ermöglichen den Seminarlehrkräften Planung und methodische Aufbereitung des Unterrichts sowie die Anlage und die Ergebnisse bei großen und kleinen Leistungsnachweisen zu verfolgen und bei auftretenden Schwierigkeiten Hilfestellung zu leisten. Die Berichte bilden eine Grundlage für die Aussprache bei den Seminartagen. Eine übermäßige Belastung soll vermieden werden.

Eine Vorlage der Berichte über die Leitung der Einsatzschule ist nicht erforderlich. Die Seminarschule trägt dafür Sorge, dass die Einsatzschule über wichtige, sie betreffende Aussagen informiert wird.

Programm der Seminartage

Die an den Seminartagen zur Verfügung stehende Zeit ist so gut wie möglich für die Ausbildung zu nutzen. Dazu gehören nicht nur Fachsitzungen und Allgemeine Sitzungen, sondern auch Unterrichtsbeispiele und Lehrversuche.

Bei den Allgemeinen Sitzungen im Rahmen der Seminartage werden auf der Grundlage der Berichte der Studienreferendare vor allem Themen behandelt, die sich auf den Unterrichtseinsatz beziehen. Die zuständigen ZFL erhalten rechtzeitig das Programm der Seminartage übermittelt.

Teilnahme der Betreuungslehrkräfte

Die Seminarschule kann die Betreuungslehrkräfte zur Teilnahme an Seminartagen einladen (siehe ASR 1.5.3.6).



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