1.5.3.6 Teilnahme an Seminartagen

Lädt eine Seminarschule Betreuungslehrkräfte zu Seminartagen ein, so kann Unfallfürsorge nach Abschnitt 3 Beamtenversorgungsgesetz zugesichert werden, da dienstliches Interesse an der Teilnahme besteht. Reisekosten können nicht erstattet werden.

Nimmt eine Betreuungslehrkraft auf Einladung der Seminarschule an einem Seminartag teil, muss sichergestellt werden, dass kein Unterricht ausfällt.



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