Klassensprecherinnen und Klassensprecher

  • Jede Klasse wählt bis spätestens vier Wochen nach Unterrichtsbeginn eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
  • Über die Art und Weise der Wahl entscheidet der Schülerausschuss im Einvernehmen mit der Schulleitung (BaySchO § 8).
  • Die Aufgabe der Klassensprecherin oder des Klassensprechers ist es, die Rechte aller Mitschülerinnen und Mitschüler gegenüber den Lehrkräften und der Schulleitung zu vertreten. Sie sind gleichzeitig ein wichtiger Teil der SMV.

 

Manche Schulen haben das Problem, dass die gewählten Klassensprecherinnen oder Klassensprecher nicht immer die Anforderungen der SMV-Mitarbeit erfüllen. Die Realschule in Pegnitz hat daher beschlossen, vor den Klassensprecherwahlen Schülerinnen bzw. Schüler und deren Eltern über die Anforderungen dieses Amtes zu informieren. Hier findet ihr zwei Informationsschreiben, die euch als Anregung dienen können:

- Schreiben an Klassenleiterinnen und Klassenleiter

- Schreiben an Eltern der Kandidaten

 

 



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