Übertritt nach erfolgreichem Realschulabschluss an die Berufliche Oberschule (Fachoberschule FOS / Berufsoberschule BOS) mit dem Ziel der „allgemeinen Fachholschulreife“, der „fachgebundenen Hochschulreife“ oder der „Allgemeinen Hochschulreife“

 

1.  Allgemeine Fachhochschulreife

Nach dem Erwerb des Realschulabschlusses ist ein Übertritt in die 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule unter folgender Voraussetzung möglich:

  • Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlusszeugnis der Realschule   Für den Verbleib an der Fachoberschule ist das Bestehen der Probezeit (Termin des Zwischenzeugnisses) zwingend erforderlich.
  • In die Ausbildungsrichtung Gestaltung kann nur aufgenommen werden, wer in einer Aufnahmeprüfung seine bildnerisch-praktischen Fähigkeiten nachweist. In diesem Schuljahr findet diese Aufnahmeprüfung am 24. März. 2021 statt.


Der Anmeldezeitraum für die Aufnahme an die FOS/BOS für das kommende Schuljahr ist meist Ende Februar bis Anfang März. Den Anmeldezeitraum können Sie unserem Terminplan entnehmen.

Auch an der FOS werden verschiedene Ausbildungsrichtungen angeboten:

  • Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie
  • Gestaltung
  • Gesundheit
  • Internationale Wirtschaft
  • Sozialwesen
  • Technik
  • Wirtschaft und Verwaltung

ZIEL am Ende der 12. Klasse ist die Fachhochschulreife, die zum Studium an einer „Fachhochschule (FH)“ bzw. einer „Hochschule für angewandte Wissenschaften“ berechtigt.

 

 

2. Fachgebundene Hochschulreife

Schülerinnen und Schüler können in die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule aufgenommen werden, wenn sie im Zeugnis der Fachhochschulreife eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 nachweisen. ZIEL ist am Ende der 13. Klasse die fachgebundene Hochschulreife,  die zum Studium in bestimmten einschlägigen Studiengängen an Universitäten nach Maßgabe der Qualifikationsverordnung berechtigt.

Weitere Informationen finden Sie hier. 

 

3.  Allgemeine Hochschulreife

Mit dem Nachweis ausreichender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache kann am Ende der 13. Klasse auch das ZIEL der allgemeinen Hochschulreife erworben werden. Diese berechtigt zum Studium an einer Universität in einem beliebigen Studiengang.

Weitere Informationen finden Sie im Bayerischen Fachoberschul- und Berufsoberschul-Netz (BFBN).

Filmbeitrag des BR: Viele Wege



© Bayerisches Realschulnetz  2024